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edv-service-wulff - Ihr Bergführer im EDV – Massiv
Karl-Heinz Wulff
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Geschäftsbedingungen EDV-SERVICE-WULFF

 

1.        Lieferbedingungen  die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so gelten jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte.

 

2.        Angebot Unsere Angebote ist  freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der vom Kunden bestellten Ware oder durch sonstige tatsächliche Entsprechung durch uns als geschlossen.

 

3.        Preis alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, netto  Preise. 

 

4.        Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Mangels gegenteiliger Vereinbarung  ist unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 17 % per anno zu verrechnen.

 

5.        Vertragsrücktritt aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt  zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

6.        Lieferung, Transport, Annahmeverzug Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Mangels gegenteiliger Vereinbarung werden für den Fall des Transportes bzw. der Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und gefahren  des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer  angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassender  Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten, dieses Falls  gilt überdies ein pauschalierter Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart, wobei ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorbehalten bleibt.

 

7.        Lieferfrist wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde eine angemessene, mindestens weitere 2 Wochen umfassende Nachfrist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb dieser Nachfrist von uns nicht erfüllt oder die Erfüllung angeboten wird. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.

 

8.        Erfüllungsort  ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

9.        Einseitige Leistungsänderungen handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.

 

10.     Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, können wir uns überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessen  Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, durch Reparatur innerhalb angemessener Frist oder durch Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen oder anstelle der Gewährleistungsansprüche erhoben werden, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen, insbesondere auf allfällige Mängel sowie auf Vollständigkeit zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns innerhalb einer Woche ab Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

 

11.     Schadenersatz sämtliche Schadenersatzansprüche sind  in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt im Falle von Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen sechs Monate ab Gefahrenübergang.

 

12.     Produkthaftung Regressforderungen im Sinne von § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

13.     Eigentumsvorbehalt  die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten samt allen Nebenrechten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zu endgültigen Bezahlung unserer Forderungen  Zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. Dem  Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehendem Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Ist der Kunde Verbraucher oder Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren nicht gehört, so darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung; allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

 

14.     Aufrechnung  der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch bei Verbrauchergeschäften nicht für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.

 

15.     Forderungsabtretung Forderungen gegen uns dürfe ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

16.     Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung  der Kunde hat kein Recht, Zahlungen zu verweigern.

 

17.     Sonstiges  der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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